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Kreis-Frauen-Union statt Nockherberg

Gleich zwei für die familienpolitische Gesetzgebung verantwortliche Bundestagsabgeordnete waren am 2. April 2009 im Kelheimer Aukoferbräu zum familienpolitischen Gespräch mit dem Kreisverband der Frauen-Union und Gästen, u.a. dem CSU-Ortsvorsitzenden Raimund Fries und der Photo 26611004 Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Gabi Schmid geladen. Der Stimmkreisabgeordnete Dr. Wolfgang Götzer als Justiziar der CDU/CSU-Fraktion und Johannes Singhammer aus München, der für die Veranstaltung sogar auf die Teilnahme am Salvatoranstich auf dem Photo 26611009 Nockherberg verzichtet hatte, als ihr familienpolitischer Sprecher waren maßgeblich an der Neufassung des Unterhaltsrechts beteiligt und bemühten sich, noch vor der Bundestagswahl eine Neuregelung der Spätabtreibung mit einem parteiübergreifenden Gruppenantrag zu erreichen, der hauptsächlich von Singhammer initiiert wurde und den auch die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt (SPD) unterstützt [1]. Mit diesen beiden Themen beschäftigt sich die Kreis-FU seit letztem Jahr. Gerne wurde deshalb die Möglichkeit genutzt, nach einer kurzen Einführung durch Wolfgang Götzer und Johannes Singhammer in einen intensiven Meinungsaustausch einzutreten und den beiden Politikern die insgesamt recht differenzierten Ansichten und Anliegen der Anwesenden dazu zu übermitteln.

[1] Inzwischen ist dieser Gesetzentwurf fast unverändert verabschiedet worden.

Dass nun die Unterhaltsansprüche aller ehelichen und nichtehelichen Kinder gleichberechtigt an erster Stelle stehen, wurde von allen als Fortschritt angesehen. Kontrovers diskutiert wurde dagegen die Dreijahresgrenze des Kindes für den Betreuungsunterhalt des betreuenden Elternteils, also meist der Mutter. Singhammer und Götzer zeigten auf, dass im Einzelfall die Unterhaltspflicht auch über das Photo 26611008 dritte Lebensjahr des Kindes hinaus verlängert werden könne, wenn es das Wohl des Kindes oder eine fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeit erforderlich mache, dass sie zu Hause bleibe, auch, dass eine Frau nicht ohne weiteres sofort zu einer Berufstätigkeit gezwungen werden könne, wenn vorher zwischen den Ehepartnern eine traditionelle Rollenverteilung vereinbart wurde. Auch die beiden bisher gefällten Grundsatzurteile des BGH orientierten sich an diesen differenzierten Vorgaben. ýOhne die CSU gäbe es diese Klauseln nichtý, betonten die Abgeordneten. Trotzdem wurde im Gespräch die Vermutung laut, dass die generelle Herabsetzung der Altersgrenze für den Betreuungsunterhalt von bisher acht auf drei Jahre den Trend zur raschen Rückkehr in den Beruf und damit zur Betreuung außerhalb der Familie verstärken werde. Auch wurde von einer Krankenschwester berichtet, deren Unterhalt für die Betreuung ihres dreijährigen Kindes gestrichen wurde, obwohl für sie wegen des Schichtdienstes ein Ganztagskindergarten nicht ausreicht. Sie könne es sich offenbar Photo 26611029 nicht leisten, durch alle Instanzen der Rechtsprechung zu gehen. Ebenso dürfte die Vorstellung, dass nach der jetzigen Rechtslage die Unterhaltsansprüche einer langjährigen Ehefrau mit größeren Kindern, die ihrem Partner den Rücken für seine Karriere freigehalten hat, wohl hinter denen einer flüchtigen Bekannten mit einem unter dreijährigen Kind zurückstehen müssten, junge Frauen kaum dazu einladen, sich auf ein Familienleben nach altem Muster einzulassen. Soll man diese faktische Einschränkung der Wahlfreiheit beklagen oder als emanzipatorischen Fortschritt begrüßen? Diese Frage wurde aus der Perspektive der verschiedenen persönlichen Erfahrungen kontrovers beantwortet. Einig waren sich aber alle, dass der flächendeckende Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten weiter voranzutreiben sei. Dabei solle aber der Wert der Familienerziehung nicht missachtet werden und die Politik solle mehr für die Stärkung der Erziehungskompetenz in den Familien sorgen. Keine Partei stärke die Familien und würdige ihre Erziehungsleistung so wie die CSU, erklärten die Abgeordneten. Sie habe z.B. das Elterngeld durchgesetzt und werde sich auch darum bemühen, dass es früher als geplant eingeführt werde.

Photo 26611021 In der Diskussion über die Spätabtreibung betonten die FU-Frauen besonders die Notwendigkeit einer besseren Unterstützung der Schwangeren, die mit der Diagnose einer schweren Krankheit oder Behinderung ihres Kindes konfrontiert werden. Sie dürften in dieser Situation bei der Entscheidungsfindung nicht allein gelassen werden. Daher müssten ein Beratungsangebot und ein Hinweis auf psychosoziale Hilfen durch den Arzt gewährleistet sein. Auch eine dreitägige Bedenkzeit wurde als hilfreich angesehen. So würden die Chancen verbessert, dass Schwangere sich doch den Belastungen gewachsen fühlen und ihr Kind austragen. Die von Johannes Singhammer vorgestellte von CDU/CSU- und einigen SPD-Mitgliedern unterstützte Gesetzesinitiative fand allgemeine Zustimmung, da sie von den drei vorliegenden am ehesten die Zahl der Abtreibungen von Kindern verringern kann, die außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sind. Allerdings wurde kritisch angemerkt, dass die meisten schweren Behinderungen erst im Zusammenhang mit der Geburt erfolgen und dass in diesen Fällen - anders als bei einer kurz vor der Entbindung festgestellten Behinderung eines bereits lebensfähigen Kindes - die Frage nicht gestellt würde, ob die Mütter physisch und psychisch mit den Belastungen fertig würden, die das behinderte Kind verursacht.

 

 

 

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