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„Plötzlich pflegebedürftig“

Vortrag von Pflegedirektorin der Goldberg-Klinik

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Dass die Vorsitzende mit dem Vorschlag, eine Informationsveranstaltung zum Thema Pflegebedürftigkeit zu organisieren, die richtige Wahl getroffen hatte, zeigte sich an der Zahl der Besucher/innen und auch daran, dass sich der FU mit der Senioren-Union und der CSA zwei Mitveranstalter angeschlossen hatten. Schon in der Einladung hatte Gudrun Weida darauf hingewiesen, dass das Thema Menschen jeden Alters eher betreffen kann, als sie denken. Der Saal des Gasthofs Frischeisen in Affecking war dementsprechend gut gefüllt mit Menschen jeden Alters. Als Referentin hatte sie die junge, äußerst engagierte Pflegedirektorin der Goldberg-Klinik Andrea Scheibenpflug ausgesucht, denn Pflegebedürftigkeit tritt in vielen Fällen unerwartet ein und die erste Behandlung erfolgt oftmals im Krankenhaus.

Wann ist jemand pflegebedürftig? Welche Pflegegrade gibt es und warum keine Pflegestufen mehr? Wozu brauche ich ein Pflegetagebuch?
Welche Hilfsmittel stehen mir zur Verfügung? Welche Pflegeleistungen gibt es? Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?
Welche Vollmachten sind sinnvoll? Welche Möglichkeiten habe ich als berufstätige Pflegende? Welche Pflegeformen gibt es?
Wo bekomme ich weitere Infos rund um das Thema?

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Alle diese Fragen beantwortete Andrea Scheibenpflug zügig, klar und lückenlos. Sie hatte eine PowerPoint-Präsentation mitgebracht, die keine Frage offen ließ. Die Anwesenden erfuhren, dass als pflegebedürftig gilt, wer körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht selbstständig ausgleichen oder bewältigen kann und dass es auf die Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit ankommt, welcher der fünf Pflegegrade zuerkannt wird. Frau Scheibenpflug zeigte im Detail auf, wie wichtig es ist, ein Pflegetagebuch zu führen, um die Art und den Grad der Pflegebedürftigkeit gegenüber dem Medizinischen Dienst zu belegen. Sie ging auch auf die Möglichkeit der vorübergehenden Entlastung pflegender Angehöriger durch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein, ebenso auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €, der für die Kurzzeitpflege, für die Tages- und Nachtpflege oder zugelassene Pflegedienste und für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann, schließlich auch auf das Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1.000 € für Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern – nicht zweckgebunden und ohne Einkommensgrenze. Auch dass man einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.00O € für Maßnahmen erhalten kann, die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, wie zum Beispiel einen barrierefreien Umbau des Bades, den Einbau eines Treppenliftes oder auch den Umzug in eine barrierefreie Parterrewohnung, dürfte nicht allen bekannt gewesen sein.
Frau Scheibenpflug informierte auch darüber, wie ein Pflegegutachten zustandekommt, und was der Patient dabei besonders beachten sollte.
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung waren natürlich auch Thema. An dieser Stelle mahnte Frau Scheibenpflug, dass man dafür nie zu jung ist.
Zum Abschluss gab die Referentin noch einige allgemeine Hinweise zum Krankenhausaufenthalt:
Sie empfiehlt festes Schuhwerk mit Klettverschluss, um Stürze zu vermeiden. Die Pflege im Krankenhaus hat aktivierenden und anleitenden Charakter, denn volle Übernahme der Pflege lässt die Selbstständigkeit rapide zurückgehen. Druckgeschwüre durch andauerndes Liegen werden durch Lagerungswechsel, Mikrolagerung und Wechseldruckmatratzen vermieden. Bei Schlaganfall-Patienten wird mithilfe des Bobath-Konzepts besonders die betroffene Region behandelt und idealerweise reaktiviert.

Frau Scheibenpflug gab den Besuchern noch eine Liste von nützlichen Adressen mit auf den Weg und verteilte die Notfallmappe der Seniorenstelle des Landkreises Kelheim - solange der Vorrat reichte. Wer keine bekommen hat, kann sie sich im Landratsamt unter folgender Adresse besorgen: Donaupark 12, 93309 Kelheim, Tel. 09441/207-305, Email: gabi.schmid@landkreis-kelheim.de.



 

 

 

 

 

 

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